Erlaubte Nutzungen und Bebauungsplan

Unternehmen, die in der Provinz Lüttich unternehmerisch tätig werden möchten, müssen verschiedene Genehmigungen einholen.

Erlaubte Nutzungen in den Gewerbegebieten

In den Gewerbegebieten sind bestimmte unternehmerische Aktivitäten nicht gestattet. Der potenzielle Käufer wird gebeten, sich bei der Abteilung DG04 des Dienstes für öffentliche Angelegenheiten der Region Wallonien (Service Public de Wallonie) zu erkundigen, ob seine Aktivitäten im Einklang mit dem Bebauungsplan stehen:

  • Bei Niederlassung in einer französischsprachigen Gemeinde: Tel. :  +32 4 2245411
  • Bei Niederlassung in einer deutschsprachigen Gemeinde: Tel. :  +32 87 598530

Die SPI weist jedwede Verantwortlichkeit für die Verweigerung von Genehmigungen durch die zuständigen Behörden ausdrücklich zurück.

Bau eines Gebäudes in einem Gewerbegebiet und städtebauliche Vorschriften

Für den Bau eines Gebäudes auf einem über die SPI erworbenen Grundstück gelten diverse Vorschriften zwecks Gewährleitung der guten Eingliederung des Gebäudes.

  • Abmessungen des baufreien Abschnitts für Gebäude: Zehn Meter ab der Grenze des gegenüber gelegenen Objekts (entlang der öffentlichen Straße) und sechs Meter ab der Grenze der nächstgelegenen Objekte, es sei denn, es bestehen besondere städtebauliche Vorschriften.
  • Nutzung baufreier Abschnitte: Diese Abschnitte dürfen zum Anlegen von Parkplätzen oder Zugangswegen genutzt werden. Auf diesen Abschnitten können jedoch auch Grunddienstbarkeiten zugunsten von Unternehmen ruhen, die öffentliche Dienstleistungen ausführen. Solche Abschnitte dürfen in keinem Fall zu Lagerungszwecken genutzt werden.
  • Lagerorte im Freien dürfen von der öffentlichen Straße und angrenzenden Grundstücken aus nicht sichtbar sein.
  • Um die Ästhetik des Gewerbegebiets zu wahren oder zur Vermeidung oder Reduzierung potenziell störender Faktoren, kann die SPI Sonderbedingungen an die Niederlassung auf dem Gelände knüpfen. Diese Sonderbedingungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Verkaufsbedingungen und werden im Einzelfall auf der Basis einer speziell im Auftrag der SPI durchgeführten Studie festgelegt.

Für bestimmte Gewerbegebiete oder bestimmte Grundstücke gelten Sonderregelungen.

  • Für bestimmte Gewerbegebiete gelten besondere städtebauliche Vorschriften, an die der Käufer sich strikt halten muss. Eine Übersicht dazu findet sich auf www.spi.be.
  • Für bestimmte Grundstücke, insbesondere solche am Rand des Gewerbegebiets, können besondere Regeln hinsichtlich der zu den Anliegern einzuhaltenden Abständen gelten.

Nähere Informationen zu den Niederlassungsbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf von Grundstücken der SPI finden Sie hier.

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