Energie-/Wasserversorgung und Abfallentsorgung

Unternehmen, die sich in einem Gewerbegebiet der SPI niederlassen, können aus verschiedenen Anbietern für die Energie-/Wasserversorgung wählen.

Anschluss an die Anbieternetze

Der Anschluss an die Anbieternetze erfolgt für Rechnung des Grundstückkäufers. Der Käufer muss direkt mit den betreffenden Anbietern Kontakt aufnehmen.

Gas- und Hochspannungsleitungen

  • Falls auf oder in der Nähe des erworbenen Grundstücks Gasleitungen verlaufen, gelten die Anforderungen des belgischen Fernleitungsbetreibers für Erdgas Fluxys. Mindestens 15 Tage vor Beginn der Tätigkeiten müssen Sie Kontakt zu Fluxys aufnehmen (Königlicher Beschluss vom 21. September 1988): Beschreibung des vollständigen Verfahrens.
  • Falls auf oder in der Nähe des Grundstücks Hochspannungsleitungen verlaufen, gelten die Anforderungen des jeweiligen Betreibers (ELIA, TECTEO, ORES…). Bitte wenden Sie sich direkt an den für das betreffende Gebiet zuständigen Betreiber.

Aushänge- und Werbeschilder

Erlaubt sind ausschließlich folgende Angaben:

  • Handelsname des Unternehmens,
  • Firma des Unternehmens,
  • die Produkte, die vom Unternehmen hergestellt oder vertrieben werden.

Die geplante Anbringung von Aushänge- oder Werbeschildern ist in jedem Fall im Antrag für die Baugenehmigung zu melden.

Abwasserentsorgung und Wasseraufbereitung

Wir empfehlen, Informationen zur Art der Abwasserentsorgung und zur Lage der Ableitungssysteme für Ab- und Regenwasser auf dem betreffenden Grundstück einzuholen. Informationen dazu erhalten Sie bei der Abteilung für öffentliche Arbeiten der Gemeinde oder bei AIDE.

Abfallstoffe und Umweltbelastung

Jedes Unternehmen ist zum vorherigen Ausfüllen eines Formulars zu den Umweltauswirkungen verpflichtet. Die SPI empfiehlt, alle Rubriken dieses Formulars so objektiv wie möglich auszufüllen und anzugeben, welche Maßnahmen zur Begrenzung der Umweltbelastung getroffen wurden oder noch getroffen werden sollen. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei: Cellule des Conseillers en Environnement de l'UWE

  • Lagerung von Altöl: Abfallstoffe sind vor Sonnenlicht geschützt zu lagern. Der Lagerort muss zwecks Vermeidung von Bodenverunreinigung mit einer undurchlässigen Bodenschutzschicht und (bei Lagerung von Altöl) mit Mauern ausgestattet sein.

Schnelles Internet

Manche Gewerbegebiete sind an das Glasfasernetz angeschlossen.

In fünf Gewerbegebieten der SPI bietet die wallonische Regierungsbehörde SOFICO – über verschiedene Anbieter – zu sehr wettbewerbsgünstigen Bedingungen Zugang zum Glasfasernetz. Diese Technologie bietet nahezu unbegrenzte Kapazität. Für den Zugang zum Glasfasernetz müssen andere Kabel als die normalen Telefonkabel verlegt werden.

Bei Neubauten wird die Verlegung einer gesonderten Rohrleitung vom Bürgersteig in das Unternehmensgebäude empfohlen. Dann können zu gegebener Zeit einfacher, schneller und günstiger Glasfaserkabel verlegt werden, da dann weder ein Kanal gegraben noch ein Durchgang durch die Mauer des Gebäudes gelegt werden muss.

Nähere Informationen zu den Niederlassungsbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf von Grundstücken der SPI finden Sie hier.

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