Wettbewerbsfähiges Steuersystem

Belgisch-Limburg bietet allen Unternehmen eine Reihe von Vorteilen.

Fiktiver Eigenkapitalzinsabzug

Unternehmen können ihre Steuerbemessungsgrundlage durch Investition ihres Eigenkapitals senken. Beim fiktiven Eigenkapitalzinsabzug wird ein fiktiver Zinssatz auf das „korrigierte“ Eigenkapital angewandt. Der fiktive Eigenkaptalzinssatz lag 2011 bei 3,425 % für Großkonzerne bzw. bei 3,925 % für kleine und mittelständische Unternehmen.

Kapitalertragssteuerbefreiung

Belgien hat mit mehreren Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Ausländische Investoren, die ihre europäischen Investitionen in Flandern tätigen, dürfen ihre Gewinne in ihre am Abkommen beteiligten Herkunftsländer abführen, ohne dafür Kapitalertragssteuer zahlen zu müssen.

Steuerliche Behandlung von ausländischen Führungskräften

Für ausländische Führungskräfte, die ihre berufliche Tätigkeit dauerhaft oder vorübergehend nach Belgien verlegen, gilt ein Sonderbesteuerungssystem im Rahmen des Einkommenssteuerrechts. Arbeitgebern von ausländischen Führungskräften, die diese steuerliche Sonderbehandlung genießen, entstehen dadurch erhebliche Einsparungen.

Login

User name
Passwort